Hinweis:

 

Über eine Privatkrankenkasse oder die Beihilfe (Beamte) bekommen Sie meist einen Teil der entstandenen Kosten für die Behandlung sowie für die Medikamente von ihrem Versicherungsträger erstattet. Einige Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen ebenfalls anteilig die entstandenen Kosten. Die jeweilige Erstattungshöhe ist individuell sehr unterschiedlich und hängt unter anderem von der Art des gewählten Tarifes, bestimmten Höchstsetzen und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab.

 

Für einen Behandlungstermin melden Sie sich bitte rechtzeitig (telefonisch oder per email) an, da ich ausreichend Zeit für jeden Klienten einplanen möchte. Vielen Dank.